Heimbeirat/-fürsprecher

Bewohnervertretung

Vollbild

Bewohnervertretung ist Vermittler und Bindeglied zwischen Bewohnerschaft und Heimleitung.

Die Aufgaben und Rechte der Bewohnervertretung sind im einzelnen und vorrangig:

Die Bewohnervertretung kann Maßnahmen beantragen. Sie muss Anregungen und Beschwerden von Bewohnern/innen entgegennehmen und mit der Heimleitung über deren Erledigung verhandeln. Sie hat das Einleben neuer Bewohner/innen in das Heim zu fördern. Sie ist bei allen Entscheidungen des Heimträgers / Heimleitung bezüglich § 30 Heimmitwirkungsverordnung zu beteiligen:

  • Aufstellung oder Änderung der Musterverträge und Heimordnungen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Änderung der Heimentgelte
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen
  • Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
  • Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes
  • Zusammenschluss mit einem anderen Heim
  • Änderung der Art und des Zweckes des Heimes
  • umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen
  • Maßnahmen zur Förderung der Bereuungsqualität und Leistungs-, Qualitäts-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern.

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner, bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Bewohnervertretung. - Auf obigem Bild können Sie die aktuellen Mitglieder wiedererkennen. -  Oder fragen Sie einfach beim Personal an; wir werden Ihnen gerne Auskunft geben.

Auf dem Bild sitzend  von links: Frau Olga Wich (2.OG), Frau Evi Kraus (EG) stehend von links: Frau Egelkraut (Besucherdienst), Herr Schwarz (EG), Frau Barbara Quittera (Besucherdienst)