Heimbeirat/-fürsprecher
Bewohnervertretung
Bewohnervertretung ist Vermittler und Bindeglied zwischen Bewohnerschaft und Heimleitung.
Die Aufgaben und Rechte der Bewohnervertretung sind im einzelnen und vorrangig:
Die Bewohnervertretung kann Maßnahmen beantragen. Sie muss Anregungen und Beschwerden von Bewohnern/innen entgegennehmen und mit der Heimleitung über deren Erledigung verhandeln. Sie hat das Einleben neuer Bewohner/innen in das Heim zu fördern. Sie ist bei allen Entscheidungen des Heimträgers / Heimleitung bezüglich § 30 Heimmitwirkungsverordnung zu beteiligen:
- Aufstellung oder Änderung der Musterverträge und Heimordnungen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Änderung der Heimentgelte
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen
- Alltags- und Freizeitgestaltung
- Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
- Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes
- Zusammenschluss mit einem anderen Heim
- Änderung der Art und des Zweckes des Heimes
- umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen
- Maßnahmen zur Förderung der Bereuungsqualität und Leistungs-, Qualitäts-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern.
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner, bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Bewohnervertretung. - Auf obigem Bild können Sie die aktuellen Mitglieder wiedererkennen. - Oder fragen Sie einfach beim Personal an; wir werden Ihnen gerne Auskunft geben.
Auf dem Bild sitzend von links: Frau Olga Wich (2.OG), Frau Evi Kraus (EG) stehend von links: Frau Egelkraut (Besucherdienst), Herr Schwarz (EG), Frau Barbara Quittera (Besucherdienst)
